Ein Fachbeitrag von Birgit Baum

All diejenigen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen möchten und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einer von der Arbeitsagentur geförderten Gründung selbständig machen.
Die Höhe des Gründungszuschusses entspricht für 9 Monate Ihrem Arbeitslosengeld plus 300,- Euro. Eine einmalige Verlängerung um 6 Monate ist möglich, die Förderung beträgt für diese Zeit dann noch 300,- Euro pro Monat.
Wie ist vorzugehen und worauf ist beim Gründungszuschuss zu achten?
Wichtig ist, dass Ihr ALG I-Anspruch mindestens einen Tag und wenigstens noch 90 Tage besteht. Haben Sie z.B. nur noch einen Anspruch auf 89 Tage ALG I, ist eine mit dem Gründungszuschuss geförderte Gründung ausgeschlossen. Darüber hinaus ist zudem der Weg für die 90%-ige Förderung beim "KfW-Gründercoaching Deutschland" versperrt. Denn die Voraussetzung für diese hohe Förderung ist die Gründung mit dem Gründungszuschuss. Die Förderung beträgt anderenfalls in Berlin z.B. "nur" noch 50%. Es ist also sehr wichtig, diese 90-Tage-Frist zu beachten.
Sobald Sie gegenüber der Arbeitsagentur Ihre ernsthafte Gründungsabsicht geäußert haben, werden Ihnen die notwendigen Formulare ausgehändigt, um den Gründungszuschuss zu beantragen. Evtl. schließt die Arbeitsagentur auch noch Zielvereinbarung mit Ihnen, in der z.B. das Gründungsdatum oder der Besuch eines Existenzgründerseminars fixiert wird.
Überlegen Sie sich den Zeitpunkt Ihrer Gründung gut, denn Sie benötigen doch eine gewisse Zeit für die Vorbereitung, in der Sie recherchieren und Ihren Businessplan ausarbeiten.
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie Ihren Businessplan angehen sollen, holen Sie sich Unterstützung: beispielsweise in einem Existenzgründerseminar oder bei einer sog. fachkundigen Stelle, wie einer Unternehmensberatung, die Ihnen später auch die Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihr Unternehmenskonzept ausstellen kann. Hier können Sie alle Fragen rund um die Gründung stellen und Sie erhalten wertvolle Hinweise in Form von Feedbackgesprächen zu Ihrer Geschäftsidee und Ihrem Businessplan.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Tragfähigkeitsbescheinigung und als Anlage für die Antragsunterlagen zum Gründungszuschuss?
- Textteil des Businessplanes
- Zahlenteil des Businessplanes
- Umsatzplanung (für die ersten 12 Monate)
- Kapitalbedarfsplanung (inkl. Investitionsplan (Investitionsbedarf im ersten Jahr) und Betriebsmittelplan (laufende monatliche Kosten)
- Finanzplanung (inkl. Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die ersten 3 Geschäftsjahre
- Liquiditätsplanung: Einnahmen und Ausgaben der ersten 12 Monate
- Finanzierungsplanung: Eigenmittel, kurz- und langfristige Fremdfinanzierung
- Lebenslauf sowie Zeugnisse und Befähigungsnachweise
- Kopie der steuerlichen / gewerblichen Anmeldung Ihrer Selbständigkeit
- Branchenspezifische Genehmigungen
- Gesellschaftervertrag, falls Sie mit mehreren Beteiligten gründen
- Begründung der letzten Geschäftsaufgabe, falls Sie in der Vergangenheit bereits selbständig waren
Ist der Businessplan tragfähig und sind die zugehörigen Anlagen vollständig, kann Ihnen die entsprechende Bescheinigung von der fachkundigen Stelle erteilt werden.
Die gesamten Unterlagen reichen Sie nachfolgend bei der Arbeitsagentur ein. Erfahrungsgemäß dauert es in Berlin gute 14 Tage bis Sie eine entsprechende Nachricht zu Ihrem beantragten Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur erhalten (Stand Oktober 2009).
Fragen, die häufig im Zusammenhang mit dem Gründungszuschuss gestellt werden
Kann ich den Gründungszuschuss bekommen, auch wenn ich schon mal gefördert gegründet habe?
Haben Sie noch einen ALG I -Anspruch von mind. 90 Tagen und liegt das Ende der ersten Förderung bereits 24 Monate zurück, können Sie den Gründungszuschuss erneut beantragen. Allerdings können Sie dies nur, abgesehen von Ausnahmen wie z.B. einer längeren Krankheit, mit einer anderen Geschäftsidee tun.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein. Der bis Ende 2011 geltende Rechtsanspruch gem. SGB III § 57 einen Rechtsanspruch wurde vom Gesetzgeber in eine Kann-Leistung gewandelt.
Wie verlängere ich den Gründungszuschuss? Muss ich mich bei der Agentur melden?
Sie können die Antragsunterlagen i.d.R. telefonisch bei der Arbeitsagentur anfordern. Folgende schriftliche Nachweise sind erforderlich:
- Darstellung Ihrer unternehmerischen Aktivitäten in den vergangenen Monaten
- Eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben. Die Daten müssen ggf. nachprüfbar sein, Sie sind jedoch nicht verpflichtet Unterlagen von einem Steuerbüro erstellen zu lassen, wenn Sie Ihre Buchhaltung selber machen
- Eine Übersicht über Auftragseingänge und Ihre Akquiseaktivitäten
- Weitere Unterlagen können von der Agentur angefordert werden
Was passiert, wenn ich innerhalb des Bezugzeitraumes die Selbständigkeit aufgebe? Muss ich dann den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Zuschüsse, die Sie bis zum Tage Ihrer Geschäftsaufgabe (= Beendigung der Selbständigkeit) erhalten haben, müssen Sie nicht zurückzahlen. Sie müssen jedoch unverzüglich eine Meldung über den Tag, an dem Sie Ihre Selbständigkeit beenden, bei der Agentur abgeben.
Kann ich vor der Bewilligung schon mit meinem Geschäft starten?
Die gewerbliche Anmeldung bzw. steuerliche Anmeldung beim FA zu einem bestimmten Stichtag ist Vorraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschuss. Ab diesem Termin sind Sie – mit oder ohne Gründungszuschuss – selbständig und können Ihr Geschäft betreiben.
Vor der Bewilligung können Sie nebenberuflich (unter 15 Stunden pro Woche) bereits starten. Dies ist u.U. sogar sinnvoll, weil Sie z.B nur so an Preise von Großhändlern kommen, die Sie für die Kalkulation Ihrer Produkte benötigen.
Informieren Sie über einen nebenberuflichen Beginn Ihren Berater oder Ihre Beraterin bei der Agentur und stimmen Sie sich dazu ab. Es gibt bestimmte Zuverdienstgrenzen, die Sie beachten sollten, damit die Höhe Ihres Gründungszuschusses nicht gemindert wird.
Was sind die entscheidenden Punkte für die Anerkennung meines Businessplanes durch die Agentur? Wann gilt ein Businessplan als tragfähig?
Die Tragfähigkeitsbescheinigung der sog. fachkundigen Stelle stellt gegenüber der Agentur sicher, dass der Businessplan entsprechend geprüft wurde.
Ein Businessplan gilt als tragfähig, wenn das Konzept fachlich begründet eine dauerhafte Vollbeschäftigung gewährleistet, die auf Dauer mind. den Lebensunterhalt erwirtschaftet.
Kann ich mit meinem Businessplan für die Agentur auch Fremdkapital von der Bank bekommen?
Ein für die Arbeitsagentur erstellter Businessplan ist erfahrungsgemäß etwas weniger detailliert als Banken ihn benötigen. Hier ist es sinnvoll weitere Detailanpassungen und –ergänzungen einzuarbeiten. Z.B. einen monatlichen Umsatz darzustellen, ohne aufzuschlüsseln, wie sich dieser zusammensetzt (z.B. Projekttage * Tagessatz) wird sowohl der fachkundigen Stelle, als auch der Bank nicht ausreichen. Falls die fachkundige Stelle Ihre Angaben ggf. durch Rückfragen überprüft, wird die Bank Ihren Textteil heranziehen.