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Neu und innovativ: "Trainings on the boat"


Mit neuen Schulungskonzepten Mitarbeiter qualifizieren, motivieren und binden.

 

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Kompakt: "4-Tage-Existenzgründerseminar"

4-Tage mit kompakten Infos, Tipps und Tricks für 40 Euro (brutto)

 

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Coaching-Maximal

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12437 Berlin

 

Tel: 030 - 488 247 27

Fax: 030- 488 247 29

 

E-Mail: info@coaching-maximal.de

Web: www.coaching-maximal.de

Gründercoaching Deutschland

Auszug aus dem Merkblatt zum Gründercoaching Deutschland.

 

gruender-coaching-berlinJetzt bis zu 3.600 Euro Fördergelder für ein Gründercoaching sichern! Das Gründercoaching Deutschland ist ein Förderprogramm, das durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird. Coaching Maximal ist berechtigt, diese Gründercoachings durchzuführen und unterstützt Existenzgründer bei allen Anträgen und Formularen.

 

 

Die Fördermittel des Gründercoachings sind für berechtigte Existenzgründer in Berlin und Brandenburg mit sehr begrenztem Aufwand zu erhalten.

 

Welche Voraussetzungen müssen für das Gründercoaching erfüllt sein?

  1. Das beantragte Coaching bezieht sich auf ein bestehendes Unternehmen.
  2. Das Unternehmen hat seinen Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.
  3. Der Gründungs- bzw. Übernahmezeitpunkt liegt maximal 5 Jahre, bei Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit maximal 1 Jahr zurück.
  4. Das Unternehmen erfüllt die KMU-Kriterien gemäß EU-Definition.
  5. Das Unternehmen gehört nicht einer gemäß KfW-Merkblatt Gründercoaching Deutschland von der Förderung ausgeschlossenen Branche an.
  6. Die Höchstgrenzen für „De-minimis“-Beihilfen gem. Anlage „De-minimis“-Erklärung werden nicht überschritten.
  7. Die geplanten Coachinginhalte entsprechen der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie bzw. der Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
  8. Der überwiegende Geschäftszweck des Antragstellers, sofern er Angehöriger Freier Berufe ist, ist nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet.

 

Was wird mit dem Gründercoaching Deutschland gefördert?

Gefördert werden Gründercoachings zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründungen, die von Beratern mit KfW-Listung durchgeführt werden. Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit des Existenzgründers muss bereits erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Nach Bewilligung hat der Antragsteller 12 Monate Zeit, die Coachingleistungen in Anspruch zu nehmen.

 

Gründer aus der Arbeitslosigkeit mit Anspruch auf Gründungszuschuss (ALG I) oder Einstiegsgeld (ALG II) erhalten im ersten Jahr nach der Existenzgründung eine besondere Förderung.   

 

Wie hoch sind die Zuschüsse beim Gründercoaching? 

 

Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit:

  • 90 Prozent Zuschuss zu den Netto-Beratungskosten. Maximal können 4.000 Euro Beratungskosten gefördert werden. Der Gründer erhält also einen Zuschuss von bis zu 3.600 Euro. Wichtig: Bei der besonderen Förderung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I und II) muss das Coaching innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung des Unternehmens begonnen werden. Als Beginn der Maßnahme wird die Unterzeichung des Coachingvertrages betrachtet.

 

Bei Gründungen innerhalb von 5 Jahren nach Beginn:

  • 50 Prozent Zuschuss zu den Netto-Beratungskosten für Existengründungen in den alten Bundesländern und Berlin. Maximal können 6.000 Euro Beratungskosten gefördert werden. Der Gründer erhält also einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro. Natürlich können Sie auch kürzere Coachings fördern lassen, wenn Sie nur ein spezielles Beratungsthema haben.
  • 75 Prozent Zuschuss zu den Netto-Beratungskosten für Existenzgründungen in den neuen Bundesländern. Maximal können 6.000 Euro Beratungskosten gefördert werden. Der Gründer erhält also einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro. Auch hier gilt, dass Sie das Budget nicht voll auszuschöpfen haben.

 

Welche Kosten muss der Existenzgründer selber tragen?

Gefördert werden nur Nettobeträge, also ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer muss vom Gründer ausgelegt werden. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung kann der Gründer die Mehrwertsteuer voll ansetzen, das bedeutet, die Mehrwertsteurer stellt keine zusätzliche Kostenposition dar.

 

Gründern, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, stehen die Beratungkosten von 4.000 Euro bzw. 6.000 Euro als Bruttoberatungskosten zur Verfügung. Von diesen werden dann die gültigen Mehrwertsteuersätze abgezogen. Folglich steht diesen Gründern ein Nettoberatungsbudget von ca. 3.361 Euro bzw. 5.042 Euro zur Verfügung.

 

Welche Schritte sind für das geförderte Gründercoaching notwendig?

Bitte sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch, welche Schritte notwendig sind. Das Beratungsgespräch dauert ca. 60 Min. und ist unverbindlich.